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Trauma und Flucht

“Deutsche haben viele Möglichkeiten, einen Psychiater zu finden. Aber für mich ist es sehr kompliziert. Es ist sehr, sehr kompliziert, wenn du eine Person bist, die Asyl sucht. Du darfst dich nicht selbst entscheiden.”

Gbati aus Togo

Im Herkunftsland, auf der Flucht oder auch in Deutschland erleben viele Geflüchtete Situationen, die durch Gewalt, Folter und Krieg geprägt sind. Sie mussten mitansehen, wie Angehörige verhaftet, misshandelt oder vergewaltigt werden. Auf dem Fluchtweg über das Mittelmeer erleben sie, wie Mitmenschen und Familienmitglieder ertrinken oder an Schwäche sterben.

Traumatisierte Geflüchtete müssen behandelt werden!

Solche Erlebnisse sind oft so traumatisch für Menschen, dass sie nicht einfach so wieder ein „normales“ Leben aufbauen können, selbst in vermeintlicher Sicherheit nicht. Diese Geflüchteten benötigen professionelle psychosoziale Unterstützung. Nach aktuellen Studien zeigen etwa 40% der Menschen, die bei uns Schutz suchen, aufgrund ihrer traumatisierenden Erfahrungen Anzeichen einer depressiven Erkrankung: Sie sind mutlos, bedrückt, und werden vielleicht schnell unruhig oder nervös. Einige von ihnen leiden auch unter körperlichen Beschwerden, wie Kopf- oder Rückenschmerzen, Müdigkeit, Erschöpfung und Schlafstörungen.

Aber nur wenige dieser Menschen haben Zugang zu unserem Gesundheitssystem. In dem Beitrag „Unserer Kampagne“ wird dies näher erläutert. Im Zuge des Asylkompromisses 1993 wurde ein diskriminierendes Sondersystem geschaffen, das Asylsuchenden in Deutschland nur stark eingeschränkte medizinische und psychotherapeutische Leistungen zugesteht. Traumatherapie für eine*n Asylsuchende*n über das Asylbewerberleistungsgesetz zu beantragen, scheitert häufig an bürokratischen Hürden und Willkür.

Diese Situation ist untragbar. Gesundheit ist ein Menschenrecht, d.h. Leistungen des Gesundheitssystems müssen für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein! Das gilt genauso für Flüchtlinge, Asylsuchende und Staatenlose, unabhängig von rechtlichem Status und Papieren – so hat es ein Ausschuss der Vereinten Nationen bekräftigt und dazu hat Deutschland sich verpflichtet.

Abschiebung traumatisierter Geflüchteter muss gestoppt werden!

Klient*innen, die bereits durch Beratung und Therapie stabilisiert werden konnten, fallen in schwere Krisen und Panikzustände, wenn eine Abschiebung angekündigt wird oder wenn sie miterleben, wie andere Menschen abgeschoben werden. In den Gemeinschaftsunterkünften ist häufig Polizei vor Ort, um Abschiebungen zu vollstrecken, so dass ohnehin belastete Menschen dadurch weitere Angstzustände entwickeln können.

Allen Menschen, die zu uns flüchten, steht rechtlich eine faire und individuelle Prüfung ihrer Asylgründe zu. Seit den Gesetzesverschärfungen im Asylpaket II und dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz können nun aber auch schwer kranke und traumatisierte Menschen einfacher abgeschoben werden. Dabei ist fachlich vollkommen unumstritten, dass traumabedingte psychische Erkrankungen sich im Falle einer Rückführung so gravierend verschlechtern können, dass akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Für einige Personen scheint in diesen Situationen dann Suizid der letzte Ausweg zu sein.

Was unter sicheren Herkunftsstaaten verstanden wird, sind politische Entscheidungen. Akteur*innen vor Ort stufen die Situation in sog. sicheren Ländern – z.B. auf dem Balkan und besonders in Afghanistan – häufig anders ein. Minderheiten werden weiterhin systematisch stark diskriminiert, verfolgt und angegriffen. Traumatisierten Menschen kann dort nicht geholfen werden, da vor Ort oft nicht einmal eine minimale psychiatrische Grundversorgung gesichert ist.

Geflüchtete, die Menschenrechtsverletzungen, Verfolgung und Krieg ausgeliefert waren, brauchen Stabilität und Sicherheit. Und ganz besonders müssen sie vor weiterem gesundheitlichen Schaden geschützt werden.

Wir müssen uns aktiv gegen die aktuelle Abschiebepraxis stellen, die Gefährdung und Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Menschen hinnimmt.

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